Verbote ohne Befund. Was die Forschung zu Social Media und Jugendlichen tatsächlich zeigt

In der gesellschaftlichen Debatte über die Gefährdung junger Menschen durch den Konsum sozialer Medien und durch ihre Präsenz auf sozialen Plattformen werden immer häufiger strenge Verbote bis zu einem bestimmten Alter gefordert. Auch im gesamten Schul- und Bildungsbereich besteht die Tendenz, digitale Geräte privater Herkunft zu verbieten und die Nutzung schulischer Geräte maximal zu kontrollieren.

Zugleich liegen bis heute international anerkannte Studien vor, die aufzeigen, dass der Konsum von Social Media nicht automatisch und nicht isoliert als direkte Ursache für Verhaltensstörungen, psychische Probleme, Konzentrationsverlust und Ähnliches gelten kann, wie Schule und vor allem konservative Stimmen aus Bildung und Politik behaupten.

Welche glaubwürdigen Studien gibt es zu diesem Thema, die sich auch auf den europäischen beziehungsweise deutschsprachigen Raum anwenden lassen?

Der Forschungsstand lässt sich in drei Gruppen ordnen: grosse korrelative Datensätze, Reviews und Metaanalysen, sowie Evaluationen von Schul- und Nutzungsverboten. Für den deutschsprachigen Raum kommt die JAMES-Studie der ZHAW hinzu. Die wichtigsten Belege:

Grossdatensätze und Effektstärken
  • Orben & Przybylski (2019), Nature Human Behaviour. Der bis heute meistzitierte Beleg. Die Autoren analysierten drei Datensätze mit insgesamt 355’358 Jugendlichen über tausende Modellspezifikationen. Der gefundene Zusammenhang zwischen digitaler Techniknutzung und Wohlbefinden ist negativ, aber klein, und erklärt höchstens 0,4 Prozent der Varianz. Eine Reanalyse von 20251 stützt das Ergebnis: Für Modelle mit Kontrollvariablen ergibt sich starke Evidenz für die Nullhypothese, dass kein substanzieller Zusammenhang besteht. Die Datengrundlage (UK Millennium Cohort Study) ist europäisch.
  • Orben & Przybylski (2019), Psychological Science, drei Zeitverwendungs-Tagebuchstudien: Der Effekt ist im Vergleich zu anderen Aktivitäten im Leben eines Jugendlichen verschwindend klein.
  • Vuorre & Przybylski (2023), Royal Society Open Science. Facebook-Verbreitung in 72 Ländern, fast eine Million Personen, 2008 bis 2019. Es fand sich kein Hinweis darauf, dass die globale Verbreitung sozialer Medien mit verbreitetem psychischem Schaden einhergeht; die Facebook-Adoption sagte Lebenszufriedenheit sogar leicht positiv vorher, wobei die Zusammenhänge klein blieben.
Reviews und Metaanalysen
  • Odgers & Jensen (2020), Journal of Child Psychology and Psychiatry, das grundlegende Annual Research Review. Odgers hat 2024 in Nature die These von Haidts «Anxious Generation» zurückgewiesen: Die wiederholte Behauptung, digitale Technologien verdrahteten die Gehirne der Kinder neu und verursachten eine Epidemie psychischer Erkrankungen, sei wissenschaftlich nicht gestützt. Sie stützt sich dabei unter anderem auf die ABCD-Studie, die grösste Langzeitstudie zur Hirnentwicklung Jugendlicher in den USA, die keine Belege für drastische Veränderungen durch Techniknutzung fand.
  • Valkenburg, Meier & Beyens (2022), Current Opinion in Psychology. Umbrella Review von 25 Metaanalysen und Systematic Reviews aus Amsterdam. Zentrale Erkenntnis der Amsterdamer Gruppe: Effekte sind stark personenspezifisch, das Nutzungsmuster zählt mehr als die Zeit. Odgers und Przybylski betonen in ihrem Review der Reviews, dass die Gesamtzusammenhänge zwischen Bildschirmzeit und psychischer Gesundheit bescheiden sind, während emotional investierte und maladaptive Nutzungsmuster verlässlichere Verbindungen zu Depression und Angst zeigen als reine Zeitmasse.
  • Ferguson, Kaye, Branley-Bell & Markey (2024), Professional Psychology. Metaanalyse von 46 Studien: Der aktuelle Forschungsstand könne Behauptungen schädlicher Effekte der Social-Media-Nutzung auf internalisierende Störungen bei Jugendlichen nicht stützen; methodische Schwächen wie Demand-Effekte und fehlende Präregistrierung seien verbreitet. Ferguson (2025, «Do social media experiments prove a link with mental health: A methodological and meta-analytic review», Psychology of Popular Media 14, 201–206) hat zudem die Reduktionsexperimente metaanalytisch geprüft und eine mittlere Effektstärke von d = 0,088 mit einem Konfidenzintervall gefunden, das die Null einschliesst.
Schulische Smartphoneverbote
  • Goodyear et al. (2025), Lancet Regional Health Europe («SMART Schools»). 1227 Jugendliche in 30 englischen Schulen mit restriktiver oder permissiver Handypolitik. Es gibt keine Evidenz, dass restriktive Schulregeln mit geringerer Gesamtnutzung oder besserem Wohlbefinden einhergehen; die Befunde liefern keine Grundlage für Verbotsregelungen. Verbote reduzieren die Nutzung in der Schule, nicht die Gesamtnutzung.
  • Niederländische EPoSS-Studie (2026), Journal of Youth and Adolescence. 1398 Jugendliche aus 24 Schulen, Vergleich von Teil- und Vollverboten. Die Autoren halten fest: Es gibt derzeit keine empirische Evidenz, dass strengere Regeln die erhofften Effekte besser erreichen. Bei Schulleistungen stehen Studien mit positiven Effekten fast gleich vielen Studien ohne Unterschiede gegenüber.
  • Das Gegenstück ist die norwegische Studie von Abrahamsson (2024), die bei Verboten bessere Noten und weniger Mobbing findet. Beide Befunde sind vereinbar: Verbote wirken auf das Sozialklima im Schulhaus, nicht auf die psychische Gesundheit oder das Nutzungsverhalten insgesamt.
Schweiz und deutschsprachiger Raum
  • JAMES-Studie (ZHAW, seit 2010, alle zwei Jahre, über 1000 Jugendliche aus drei Sprachregionen). Der JAMESfocus-Bericht «Medien und Gesundheit» (2025) differenziert: Jugendliche mit belastenden Cybermobbing- oder Grooming-Erfahrungen berichten häufiger von psychischen Beschwerden; zugleich zeigt sich der sozioökonomische Status als wichtiger Faktor, da Jugendliche aus Familien mit tiefem Status häufiger von Gereiztheit berichten und sich weniger gesund fühlen. Das ist die Schweizer Variante des Befunds: konkrete Erfahrungen und soziale Lage erklären mehr als Nutzungszeit. Der Ergebnisbericht 2024 ordnet Haidts Buch explizit als kulturpessimistische Sichtweise ein, die in drastischen Forderungen mündet. Daniel Süss, Co-Leiter der Studie: Alltagsbeobachtungen zur Mediennutzung würden oft vorschnell verallgemeinert und einseitig interpretiert.
  • Für Deutschland gilt: Konkrete wissenschaftliche Untersuchungen zur Wirkung eines generellen Handyverbots auf den Lernerfolg gibt es nur wenige. Die Regelungen zum Schuljahr 2025/26 wurden also ohne Evidenz zur Wirkung der Massnahme selbst erlassen, ebenso das österreichische Verbot für die Klassenstufen 1 bis 8 seit Mai 2025, das im verlinkten Dokument erwähnt wird.
Zur Einordnung der Gegenposition

Die Verbotsforderungen stützen sich vor allem auf Haidt, Twenge und Rausch. Diese Seite argumentiert, Fergusons Metaanalyse bündle hochgradig heterogene Studien unterschiedlicher Dauer, Designs und Outcomes und enthalte Studien, die gar keine Reduktion untersucht hätten. Sigaud, Rausch und Haidt haben 2026 auch die drei Vuorre/Przybylski-Studien kritisiert. Der eigentliche Dissens liegt weniger bei den Daten als bei der Frage, welche Effektstärke politische Eingriffe rechtfertigt und ob Korrelationen aus Querschnittsdaten überhaupt Kausalität tragen. Für die hier vertretene Argumentation ist dieser Punkt der belastbarste: Die Verbotsseite muss mit Zeitreihen und Plausibilität arbeiten, die Gegenseite verfügt über die grösseren Datensätze, die präregistrierten Analysen und die europäischen Kohorten.

Der Einwand: Es ist erst seit kurzem wirklich schlimm

Die Publikationsdaten der angeführten Studien liegen, die Untersuchungen zum Zusammenhang von Smartphone und Schule ausgenommen, mindestens zwei Jahre zurück. Die Präsenz digitaler Technologie im Leben junger Menschen, insbesondere auf Social Media und den Plattformen, hat sich in den letzten Jahren womöglich massiv verstärkt. Womöglich handelt es sich dabei aber auch um eine unbewiesene Vermutung. Für die Kritiker dieses Argumentationsgangs soll jedenfalls keine Flanke geöffnet werden, wenn sie einwenden: Es ist erst in den letzten zwei Jahren wirklich schlimm geworden.

Wie lässt sich darauf argumentieren?

Die Flanke lässt sich schliessen, aber nicht mit der Behauptung, es habe sich nichts verändert. Vier Argumentationsschritte:

1. Die Nutzungsdaten zeigen keinen Sprung in den letzten zwei Jahren, sondern Sättigung. Die JIM-Studie 2025 misst bei deutschen Jugendlichen eine tägliche Smartphone-Bildschirmzeit von 231 Minuten, gerätegemessen statt selbstgeschätzt. Der Smartphone-Besitz stieg von 93 Prozent (2024) auf 95 Prozent. Das ist Sättigung, kein Umbruch. Der grosse Sprung liegt früher: Die JAMES-Studie 2020 dokumentierte für die Schweiz eine Zunahme der Handynutzung an Wochenendtagen um fast zwei Stunden gegenüber 2018, unter der Woche um 40 Minuten, wobei die Befragung teils während des Corona-Lockdowns stattfand. Wer sagt, es sei «erst in den letzten zwei Jahren schlimm geworden», muss diese Kurve gegen die Daten verteidigen. Die Intensivierung ist eine Geschichte von 2012 bis 2020, und genau diese Periode decken Orben/Przybylski und Vuorre/Przybylski ab.

2. Die Studienlage ist aktueller als vermutet. Goodyear et al. erhoben ihre Daten 2022/23, die niederländische EPoSS-Studie 2024/25, Ferguson publizierte im Februar 2026 in Current Psychology, und ein Frontiers-Review von 2026 durchsuchte die Literatur zu Reduktionsexperimenten bis Dezember 2025. Der JAMESfocus-Bericht zu Medien und Gesundheit erschien im Februar 2025. Das Argument, die Evidenz sei veraltet, trifft die Reviews von 2019 bis 2022, nicht die Evaluationen der Verbotspolitik selbst. Diese fallen nach 2024 nicht positiver aus als davor.

3. Die Dosis-Logik trägt den Einwand nicht. Wenn Techniknutzung bei rund drei Stunden täglich höchstens 0,4 Prozent der Varianz im Wohlbefinden erklärt, wird aus einem Zuwachs von zehn bis zwanzig Prozent Nutzungszeit kein grosser Effekt. Wer das trotzdem behauptet, muss einen Schwellenwert benennen, ab dem der Mechanismus kippt, und diesen empirisch belegen. Bisher hat das niemand getan. Die Beweislast liegt bei der Seite, die eine qualitative Verschlechterung behauptet. Methodisch ist «erst seit kurzem» zudem eine Immunisierungsstrategie: Jede Nullbefund-Studie wird damit vorab entwertet, weil sie per Definition zu alt ist.

4. Was sich tatsächlich verändert hat, spricht gegen Verbote als Instrument. Die jüngste Studie kommt aus Amsterdam, und sie ist für die hier vertretene Skepsis gegenüber Verboten zunächst unbequem: Van der Wal, Beyens, Janssen und Valkenburg analysierten 44’211 Tagebucheinträge von 479 Jugendlichen über 100 Tage und fanden bei 60 Prozent konsistent negative Effekte, mehr als frühere Studien mit ähnlichem Design. Die Autorinnen ziehen daraus aber nicht den Schluss, Nutzungszeit zu reduzieren. Sie fordern die Regulierung von Designmerkmalen wie Autoplay und Infinite Scroll, weil verschiedene Plattformen psychologische Grundbedürfnisse unterschiedlich unterstützen oder frustrieren, und verweisen auf die Leitlinien der EU-Kommission zum Digital Services Act. Was sich seit 2020 verändert hat, ist die algorithmische Architektur der Plattformen, nicht die Stunde mehr am Bildschirm. Ein Geräteverbot in der Schule adressiert die Variable, die sich am wenigsten verändert hat, und lässt die Variable unberührt, die sich am stärksten verändert hat. Dazu passt die JIMplus-Studie des Medienpädagogischen Forschungsverbunds Südwest vom Juli 2026: 76 Prozent nutzen Social Media, aber nur 19 Prozent zählen es zu ihren Wohlfühlaktivitäten. Die Jugendlichen selbst erleben das Problem als Qualitäts-, nicht als Mengenproblem.

Der Einwand lässt sich damit umkehren: Wer «es ist erst kürzlich schlimm geworden» sagt, hat recht in Bezug auf das Plattformdesign und unrecht in Bezug auf das Instrument. Die Verschlechterung, sofern sie besteht, verlangt Regulierung der Anbieter, nicht Kontrolle der Nutzenden. Das ist die institutionelle Verschiebung, die zu dieser Argumentationslinie passt: Die Schule behandelt ein Verhaltensproblem, das ein Strukturproblem ist.

Schwimmunterricht im leeren Becken

Die Verbotsevaluationen zeigen, dass Verbote wenig bewirken. Sie zeigen noch nicht, warum die Schule trotzdem an ihnen festhält. Zum Schluss soll es um diese Frage gehen.

Zwei Forderungen stehen derzeit nebeneinander, oft im selben Bildungspapier. Die eine verlangt, Smartphones aus der Schule zu entfernen. Die andere verlangt ein Fach, in dem Jugendliche den kompetenten Umgang mit Geräten, Plattformen und künstlicher Intelligenz lernen. Beide Forderungen erscheinen ihren Vertretern als komplementär.

Sachlogisch schliessen sie sich aus.

Kompetenz im Umgang mit digitalen Medien meint, wenn der Begriff etwas bedeuten soll, die Fähigkeit, das eigene Verhalten unter realen Bedingungen zu regulieren: auf dem eigenen Gerät, im eigenen Feed, gegenüber den eigenen Versuchungen, in Situationen, in denen niemand zuschaut und niemand die Entscheidung abnimmt. Die Kompetenz besteht im Urteil unter Bedingungen der Freiheit. Wo diese Bedingungen fehlen, gibt es nichts zu urteilen, also auch nichts zu lernen.

Das geforderte Fach entfernt diese Bedingungen. Das eigene Gerät ist abgegeben oder ausgeschaltet, das Netz gefiltert, die Aufgabe von der Lehrperson gestellt, die Zeit durch den Stundenplan begrenzt, das Ergebnis benotet. Übrig bleibt Wissen über Medien anstelle von Handeln mit Medien. Der Unterricht kann erklären, wie ein Empfehlungsalgorithmus funktioniert; er kann nicht herstellen, was der Algorithmus um 23 Uhr im Kinderzimmer auslöst, und darum kann er auch nicht einüben, was dann zu tun wäre. Das ist Schwimmunterricht mit der Bedingung, dass das Becken leer bleibt.

Der Widerspruch liegt tiefer als in der Ausstattung. Selbststeuerung kann in einem Setting nicht aufgebaut werden, dessen Design Selbststeuerung ausschliesst. Ein Fach ist per Konstruktion fremdgesteuert: Inhalt, Zeitpunkt, Tempo und Bewertung kommen von aussen. Was Jugendliche in einem solchen Fach auf der Ebene des Formats lernen, ist deshalb das Gegenteil des ‚Lernziels‘, nämlich dass die Regulierung der Mediennutzung Sache einer Instanz ausserhalb ihrer selbst ist. Das Format unterrichtet gegen seinen Inhalt.

Warum erscheint die Kombination von Verbot und Fach trotzdem stimmig? Weil beide dieselbe Funktion erfüllen. Das Verbot schützt das Unterrichtsformat vor Störung. Das Fach übersetzt ein Lebensproblem in einen lehrbaren, prüfbaren und zertifizierbaren Gegenstand. Beide Massnahmen bearbeiten das Problem in der Form, in der Schule Probleme bearbeiten kann, nicht in der Form, in der es auftritt. Das Verbot adressiert die Störung, nicht das Risiko. Das Fach zertifiziert Wissen über Kompetenz, nicht Kompetenz. Erhalten bleibt in beiden Fällen die Struktur: Lektion, Fach, Note.

Damit ist die Verbotsdebatte ein weiterer Beleg für die These, dass Schule nicht an ihrer Umsetzung scheitert, sondern an ihrem Design. Sie muss Lernen sichtbar, vergleichbar und zertifizierbar machen, und genau diese Bedingung macht sie für jene Kompetenz blind, die nur ausserhalb dieser Bedingungen entstehen kann.

  1. Eine Reanalyse ist die erneute Auswertung eines bereits publizierten Datensatzes durch andere Forschende, meist mit einer anderen oder erweiterten Methode. Die Daten bleiben dieselben, geprüft wird, ob das ursprüngliche Ergebnis der Auswertung standhält. ↩︎
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Autor: Christoph Schmitt

Bildungsaktivist | LinkedIn Top Voice | Colearner | TEDx Speaker | Bildungsdesigner | Bildungsethiker | systemischer Coach & Supervisor | Rituals Expert | Blogger | Nörgler | Ressourcenklempner. Ich unterstütze alles, was mit Aus- und Aufbrechen aus Beschulung zu tun hat. Für Jung UND Alt. Meine Kernkompetenz: Entwicklung ganzheitlich begleiten, moderieren, inspirieren.

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