„Audiatur et altera pars“ lautet ein Grundsatz der antiken römischen Rechtskultur, der unsere Gemeinwesen bis heute prägt. Er besagt: Es werde in jeder Streitsache immer auch die andere Seite gehört. Immer sowohl die eine, als auch die andere. Entscheidungen können nur als gute fallen, sagt der Grundsatz, wenn die alternativen Ansprüche und Positionen gehört wurden. Sowohl die der Gegnerinnen, als auch die der Befürworter. Sowohl die der Bewahrer also auch die der Innovatorinnen. Immer mit dem Ziel, gut zu entscheiden.

Wir wissen zwar auch dann nicht, ob wir richtig entscheiden werden, wenn alle Betroffenen gehört sind. Ein Rest Unsicherheit ist die Bedingung jedes Entscheidens. Aber wir werden in jedem Fall besser entscheiden als dort, wo Interessen nur einseitig einbezogen werden. Dieses Prinzip bildet bis heute eine Grundlage vieler Rechtssysteme.
Gute Entscheidungen fördern
Dieses „sowohl als auch“, das so alt ist wie die Menschheit, verfolgt das Ziel, zu angemessenen Entscheidungen zu kommen. Es will im Sinne eines allgemeingültigen Prinzips gute Entscheidungen ermöglichen und fördern. Es rechnet mit der uralten Erfahrung, dass alles, was aus einer allseitig akzeptierten Entscheidung an konkretem Handeln folgt, und dass alles, was auf ihrer Grundlage von Neuem entschieden wird, einen umso positiveren Möglichkeitsraum für alle Beteiligten öffnet, als diese entsprechend gehört wurden. Darin liegt der Sinn von „Audiatur et altera pars“: Entscheidungen, die unter Einbezug aller von ihr Betroffenen gefällt werden, schaffen nachhaltige soziale Handlungs-, Spiel- und Entfaltungsräume.
Gute Entscheidungen verhindern
Eine degenerierte Form dieses wertvollen Grundsatzes ist das „weder noch“. Hier ist aus dem Ermöglichungsprinzip eines „sowohl als auch“ ein Verhinderungsprinzip im Sinne von „weder noch“ geworden. Weil sowohl das Eine („Bewahren“) als auch das Andere („innovativ sein“) eine Berechtigung hat, und weil ein partielles Interesse aus der einen Partei („einerseits“) umgehend ein Interesse der anderen tangiert und einschränkt („andererseits“), entwickelt sich – der aus der Verhaltensbiologie bekannten „Übersprungshandlung“ verwandt – eine energetische Pattsituation, in der nicht mehr entschieden werden kann, weil ja dann nicht mehr alle Seiten berücksichtigt wären. Alle Seiten zu berücksichtigen, wird dann kurzerhand als unmöglich erklärt, um daran anschließend entweder dezisionistisch oder erst Mal gar nicht zu entscheiden.
Wenn Gegner beginnen sich heimisch fühlen
Was in diesem nicht selten auftretenden Patt übersehen wird, ist der tiefere Sinn des „audiatur et altera pars“. Dessen Zweck liegt darin, Handlungsräume sichtbar zu machen und sie zugleich für alle Beteiligten zu öffnen. Das Prinzip des „audiatur“ erlaubt den Involvierten, im „Prozess eines Prozesses“ Szenarien zu entwickeln, Folgen von Entscheidungen durchzuspielen, sich mit ihnen anzufreunden. Eine auf diesen Wegen und in diesem Sinne gefällte Entscheidung ermöglicht den Involvierten, sich in ihr „heimisch“ zu fühlen, sie als eine von zwei oder mehreren involvierten Parteien und zugunsten einer gemeinsamen Sache für sich zu bejahen und zur Grundlage ihres zukünftigen Handelns zu machen.
Der Chef muss entscheiden!
Die degenerierte Form des „weder noch“ hingegen macht die gegensätzlichen Positionen zwar ebenfalls „hörbar“. Es verharrt dann aber in dieser Funktion des Hörbarmachens und betont ganz im Sinne eines Mantras immer dann, wenn sogar schon die Konfliktparteien nach einer Entscheidung rufen, dass wir nach wie vor und immer wieder sowohl auf die eine als auch auf die andere Seite hören müssten, weil ja wichtig ist, dass beide Seiten gehört werden. Auf diese Weise degeneriert das „sowohl als auch“ als Vorbereitung auf breit abgestützte Entscheidungen zu einem „weder noch“, das die Aufgabe hat, Entscheidungen, wenn nicht zu verhindern so doch hinauszuzögern und zu erschweren, um sie dann nicht selten autoritär und einseitig zu fällen – „den Umständen geschuldet“, die aber durch das „weder-noch-Konstrukt“ erst geschaffen wurden. Schlau, nicht wahr?
Die degenerierte Form des „Audiatur et altera pars“ hat also nicht zum Ziel, gute Entscheidungen zu fällen. Zweck ist, den Willen und die Fähigkeit der Involvierten, an Entscheidungen mitzutragen, nachhaltig zu schwächen. Nicht die Absicht, zu einer guten Entscheidung zu kommen, ist länger das Motiv dafür, immer auch die Gegenseite hörbar zu machen, sondern weil die Entscheidung „woanders“ fallen soll, wird die Gegenseite zu eben diesem Zweck referiert. Das „sowohl aus auch“ mündet in ein „weder noch“. Wir können weder so entscheiden noch so, weil ja sowohl dieses gilt als auch das. Also braucht es jetzt den Chef! Der gibt auch umgehend die Parole aus: „Wir müssen dringend etwas tun. Am besten wir tun besorgt.“
Aus dem unbefriedigenden und frustrierenden Zustand des als „sowohl als auch“ verkleideten „weder noch“, wird ein sarkastischer Appell zum Verharren, zum engagierten Abwarten, zum solidarischen Zuschauen. Durch einem Hauch von Betroffenheit und Dringlichkeit wird Sorge dafür getragen, dass der Eindruck eines Handelns entsteht. Dabei wurde das Tätigkeitswort „tun“ vom Sprecher kurzerhand in eine Adverbialfunktion geschickt. Das Tun wird fürderhin dazu verwendet um ein Nicht-Tun zu beschreiben. Immerhin: als ein besorgtes.
Ist das jetzt gut oder schlecht?